Wirtschaftsmediation
Auf dem weiten Feld des Wirtschaftslebens bietet sich eine Vielzahl von Fallgruppen für eine geordnete Konfliktlösung an. Aufgrund meiner Erfahrung in der Gerichtsnahen Mediation mit
weit über 100 Fällen weiß ich, dass auch in scheinbar hoffnungslosen Fällen fast immer eine einvernehmlichen Lösung erreicht werden kann.
Eine Wirtschaftsmediation kann insbesondere angezeigt sein, wenn:
- sich die Beteiligten eine schnelle, kreative oder kaufmänische Lösung vorstellen können
- sich die Beteilgten einen langwierigen und kostenintensiven Konflikt nicht zumuten wollen
- die Komplexität des Streits die Handlungsfähigkeit der beteiligten Personen oder Firmen beeinträchtigt
- eine für beide Seiten positive Lösung nur durch eine gemeinsame Anstrengung möglich ist
- der Fortbestand eines Geschäftsfeldes oder Unternehmens gefährdet ist
- der Konflikt das Unternehmen in öffentlichen oder branchen-internen Misskredit bringt
- hohe wirtschaftliche Risiken bestehen oder gar die Insolvenz
droht
- Streit zwischen Mitgesellschaftern besteht, der die Gesellschaft
nachhaltig belastet oder handlungsunfähig macht
- eine Lösung für den Ausstieg von Gesellschaftern oder Mitarbeitern gefunden werden soll oder wenn Umstrukturierungen anstehen
- die Beteiligten auch in Zukunft auf eine harmonische und fruchtbare Zusammenarbeit angewiesen sind
Kaiser-Klan *Mediation
